Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Extrem dünnes, durcheinendes Papier (von der Rückseite aus ist der Druck auf der Vorderseite sichtbar).
Titel | Verkaufs- und Lieferbedingungen. |
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Datum | 07/1939 |
Hersteller | Funke (Weida) |
Breite × Höhe | 200 mm × 106 mm |
Seitenanzahl | 2 |
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Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
- Sämtliche Preise sind Festpreise und verstehen sidı ab Fabrik. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser unveräußerliches Eigentum.
- Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich bei uns vorzubringen. Später eingehende Beanstandungen werden abgelehnt.
- Ein Jahr Garantie gewähren wir auf umstehend bestellte Röhrenprüfgeräte, und zwar versteht sich diese in der Weise, daß wir für alle Teile, die sich infolge Material- oder Arbeitsfehler als unbrauchbar erweisen, kostenfreien Ersatz liefern bezw. die Mängel beseitigen, und zwar franko gegen franko. Von der Garantie sind unsererseits stets die Röhren ausgenommen. Weitergehende Ansprüche, wie Vergütung von Schäden oder dergl. werden ausdrücklich abgelehnt. Beanstandungen erkennen wir nicht an, wenn ohne unser Einverständnis an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Nacharbeiten vorgenommen worden sind.
- Zahlung hat, sofern andere schriftliche Vereinbarungen nicht getroffen wurden, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum in bar oder Scheck zu erfolgen. Bei Verzug übliche Bankzinsen. Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Im Falle der Klage, des Konkurses oder des Vergleiches erlischt jeder Anspruch auf Nachlaß oder Rabatt.
- Verpackung wird nicht berechnet.
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand ist Weida (Thür.).
10000. 7.39. Sä. Bittorf & Funke, Spezialfabrik für Röhrenprüfgeräte, Weida/Thür.
Weitere Dokumente in diesem Satz „Dokumente zum W16 Nr. 10404“:
Dieses Dokument gehört zum Gerät W 16 K Nr. 10404.