Prüfkartendaten-Tabelle.
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Titel | Prüfkartendaten-Tabelle. |
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Datum | 01.07.1947 |
Hersteller | Funke (Weida) |
Breite × Höhe | 200 mm × 106 mm |
Seitenanzahl | 44 |
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Prüfkarten-Daten 1. 7. 47
Prüfkartendaten-Tabelle.
Diese dient dazu, Röhrenprüfungen usw. auf dem Patentröhrenprüfer der Firma Max Funke, Meßgerätebau, Weida (vorm. Bittorf & Funke) auch ohne Prüfkarte durchführen zu können. Alles, was sonst die Prüfkarte angibt, wie den zu wählenden Sockel, in welche Buchsenstecker zu stecken sind, den „Gut“-Bereich usw., dies enthält die Prüfkartendaten-Tabelle auf den einzelnen Blättern. Sind die Angaben auf der betreffenden Prüfkarte umfangreicher, so daß dieselben in der Zusammenstellung nicht unterzubringen waren, so steht dort: siehe Original. Dies bedeutet also: Nur mit der Originalprüfkarte ist eine Prüfung durchführbar.
Die Prüfkartendaten-Tabelle gilt für den Patentröhrenprüfer, Modell W 18. Stehen: hinter der Kartennummer zwei Tabellenzeilen, so gilt für Modell W 18 stets die erste Zeile. Was in Schrägdruck auf der zweiten Zeile steht, ist ohne Belang für Modell W. 18; es gilt für die älteren Patentröhrenprüfer, Modell W. 16, W. 17, oder für das Modell RPG 4/3.
Für die Modelle W 16, W. 17 und RPG 4/3 gilt die Prüfkartendaten-Tabelle ebenfalls, jedoch miteinigen Einschränkungen. Steht hinter der Kartennummer nur eine Tabellenzeile, so gilt diese für die Modelle W 16, W. 17 und RPG 4/3 ebenfalls, sofern die unter „Fassung Nr.“ angegebene Fassung auch auf dem betreffenden Gerät vorhanden ist, und sofern die auf das Gerät aufgelegte Universalkarte auch ein entsprechend nummeriertes Steckerloch aufweist. Ist die Fassung oder das Loch also nicht vorhanden, sogibtes für das betreffende Gerät auch keine Prüfmöglichkeit.
Stehen hinter der Kartennummer zwei Tabellenzeilen, so gilt für W 16, W 17 und RPG 4/3 stets die zweite in Schrägdruck angegebene Tabellenzeile. Die Prüfkartendaten-Tabelle ist mehrfach nachgeprüft, so daß dieselbe druckfehlerfrei sein dürfte. Beim Vergleich mit den Originalkarten der älteren Modelle W 16 und W 17 wird es auffallen, daß bei den Hexodenfassungen (Fassung Nr. g) manchmal ein Loch mehr angegeben ist als die Originalkarte aufweist. Dies stimmt jedoch stets, auch wenn es für das betreffende Gerät infolge der Schaltung etwas Überflüssiges wäre; falsch ist der Stecker in fraglich zusätzlichem Loch jedenfalls niemals. Das Gleiche gilt für RPG 4/3 bei einigen Karten für Wehrmachtsröhren.
Um nachstehende Tabelle gebrauchen zu können, legt man auf das Prüfgerät die Universalkarte auf, auf der alle um die Karte herumliegenden Fassungen mit a, b, c, d usw. bezeichnet sind und alle Steckerlöcher Nummern tragen. Dadurch läßt sich dann alles ausführen, was die Tabellenangabe verlangt.
Beispiel: Es ist eine Röhre Valvo L 413 zu prüfen. Das Röhrentabellenbuch gibt an, daß diese Type mit Karte Nr. 13 zu prüfen ist. Da aus irgendwelchen Gründen die Originalkarte Nr. 13 nicht zur Verfügung steht, muß ohne Originalkarte nach den Angaben der Prüfkartendaten-Tabelle geprüft werden, so wie da unter Karte Nr. 13 steht. Die Röhre muß also in Fassung „e“ gesteckt werden (ist Europa-Fassung). Je ein Stecker ist einzustecken in die Löcher Nr. 2, 9, 35, 39, 43, 48 und 62. Die Röhre hat direkte Heizung, das Meßergebnis wird daher sofort angezeigt. (Wäre die Röhre indirekt geheizt, müßte man sonst „In Stellung 12 eine Minute warten, bis Kathode erwärmt ist“). Bei der Messung in Stellung 12 gilt, daß die Röhre „Unbrauchbar“ vom Meßinstrumenten-Teilstrich 0—6,5 ist; dieselbe ist „Gut“ vom Teilstrich 9 an aufwärts. „Noch brauchbar“, wäre demnach die Röhre zwischen Meßinstrumenten-Teilstrich 6,5 und 9. Unter Beachte steht „St.“; dies bedeutet, daß man die Röhre „In Stellung 13 auf Steuerwirkung prüfen“ muß.
Weitere Dokumente in diesem Satz „Konvolut mit Prüfkartendaten-Tabelle“:
- Betrifft: Neuerungen für Ihr Röhren-Prüfgerät RPG 4/3.
- Ergänzungs-Blatt für Bedienungsanleitung 8a/b zur Vakuum-Prüfung
- Zusätzliche Erläuterungen zur Umschaltung des Gerätes RPG 4/3 zur Anweisung vom 1. Februar 1950
- Hinweis zur Nachlieferung des Röhrenbuchs, Ankündigung des Rundschreibens zur UEL 51
- Tabellenblätter 127 – 138