Röhren- und Prüfkarten-Verzeichnis zum Patent-Röhrenmeßgerät

Das hier gezeigte sogenannte „Blaue Buch“ der Max Funke KG in der 7. Auflage von 1961 verfügt über den Nachtrag vom 1.10.1964.

Titel Röhren- und Prüfkarten-Verzeichnis zum Patent-Röhrenmeßgerät
Tags
  • Bedienungsanleitung
  • Schaltplan
  • Prüfkartenindex
  • Hinweiszettel
Datum 07/1961
Hersteller Funke (Adenau)
Seitenanzahl 379

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Prüfung auf Steuerwirkung

Bei allen Röhren, die ein Steuergitter besitzen, also bei allen Verstärkerröhren wird in der rechten oberen Prüfkartenecke stehen:

In Stellung 13
auf Steuerwirkung
prüfen.

Diese Prüfung ist erforderlich, um auch den möglichen Fehler einer Unterbrechung zwischen äußerem Gitterkontakt und innerem System mit zu erfassen.

Bei dieser Prüfung auf Steuerwirkung wird der Prüfschalter von Schalterstellung 12 weiter gedreht nach Stellung 13. Dadurch werden –2 Volt Gittervorspannung angeschaltet, was ein Zurückgehen des Anodenstroms bezw. des Meßinstrumentenzeigers bedingt. Ob viel oder wenig, hängt von der Steilheit der Röhrentype ab. Eine Verringerung des Anodenstromes muß aber auf alle Fälle erkennbar sein, sonst hat die Röhre Unterbrechung zwischen äußerem Gitterkontakt und innerem System, wäre demnach unbrauchbar. Eine Ablesung auf „Gut“ oder dergleichen gibt es beim Prüfen auf Steuerwirkung also nicht, sondern nur ein Ablesen, ob der Meßinstrumentenzeiger zurückgeht oder nicht. Beim Zurückgehen, einerlei ob viel oder wenig, ist alles in Ordnung, beim Nichtzurückgehen ist die Röhre unbrauchbar.

Prüfung auf Kratzgeräusche

Ist die Prüfung auf Steuerwirkung vorgeschrieben, so kann man die Verstärkerröhren auch noch auf Kratzgeräusche prüfen. Zu diesem Zweck beläßt man den Prüfschalter in Stellung 13 und beklopft die Röhre mit einem Schaumgummihämmerchen. Dabei darf man in dem an die Lautsprecherbuchsen angeschalteten Lautsprecher oder Kopfhörer keinerlei Kratzgeräusche hören, sonst würde die Röhre auch im Empfänger kratzen, würde also unbrauchbar sein. Ob der Lautsprecher bei Prüfen brummt oder nicht, ist ohne Belang.

Dieses Prüfverfahren hat jedoch seine Gefahren. Bei den außerordentlich kleinen Elektrodenabständen unserer modernen Röhren kann ein Beklopfen einer geheizten Röhre leicht zu inneren Zerstörungen führen. Prüfung kann daher auch unterbleiben.

Ist die Prüfung auf Steuerwirkung vorgeschrieben, so kann man als weiteres noch in der Endstellung 14 das Vakuum der Röhre kontrollieren. Röhren mit einem Steuergitter müssen ein gutes Vakuum besitzen, andernfalls verzerren diese, obgleich sie sonst elektrisch und mechanisch in Ordnung sein können.

10/W 19

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