Röhren- und Prüfkarten-Verzeichnis zum Patent-Röhrenmeßgerät

Das hier gezeigte sogenannte „Blaue Buch“ der Max Funke KG in der 7. Auflage von 1961 verfügt über den Nachtrag vom 1.10.1964.

Titel Röhren- und Prüfkarten-Verzeichnis zum Patent-Röhrenmeßgerät
Tags
  • Bedienungsanleitung
  • Schaltplan
  • Prüfkartenindex
  • Hinweiszettel
Datum 07/1961
Hersteller Funke (Adenau)
Seitenanzahl 379

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Gleichrichterröhren

Auf der Prüfkarte ist für den Prüfenden immer das zu beachten, was auf der rechten Seite der Karte, also bei der Kartennummer steht. Auf manchen Karten wie z. B. bei den Doppelweg-Gleichrichterröhren steht:

Röhre hat 2 Systeme
Das 2. System ist in
Stellung 11 zu messen

Hier muß der Prüfschalter von Stellung 12 rückwärts gedreht werden nach Stellung 11, wodurch bei Doppelweg-Gleichrichterröhren das 2. System zum Messen angeschaltet wird. Auch hier kann nichts falsch gemacht werden, da bei dergleichen Röhren der Prüfschalter in Stellung 12 Anschlag besitzt sich also gar nicht nach der falschen Seite, nach 13 und 14 weiter drehen läßt. Der in Stellung 11 gemessene Wert muß selbstverständlih im Bereich „Gut“ bezw. „Noch brauchbar” liegen. Ist nur eins von den beiden Systemen unbrauchbar, so ist natürlich die ganze Röhre unbrauchbar. Ist dabei noch etwas anderes zu beachten, so ist dies auf der betreffenden Karte vermerkt.

Sonstiges

Sind noch weitere Prüfungen wie z. B. bei Mehrfachröhren erforderlich, ‘st es auch auf der betreffenden Karte angegeben. Auch wenn die Prüfungen in Stellung 2—10 infolge Sockelschaltung der Röhre abweichende Resultate ergeben müssen, ist es stets auf der rechten Seite der Prüfkarte vermerkt. Auch andere Abweichungen vom normalen Prüfvorgang sind stets auf der Prüfkarte — rechte Seite — vermerkt.

Ist die Messung zu Ende, wird der Prüfschalter wieder in die Ausgangsstellung „Aus“ gedreht. Dabei kann es vorkommen, daß beim schnellen Rückwärtsdrehen in einzelnen Schalterstellungen ein kleiner Teilausschlag nach rechts angezeigt wird. Dies ist belanglos und ist in Ordnung. Diese Erscheinung tritt nur bei Röhren auf, die stark erhitzt werden (Endröhren), wobei die heißen Elektroden auch nach dem Abschalten der Stromquellen noch Spuren emittierender Substanz, die zum Ansprechen des empfindlichen Meßinstruments ausreichen, abgeben können.

Zweckmäßigerweise nimmt man nach der Prüfung einen Prüfbefundstreifen und klebt ihn so um die Röhre, wie bei den Prüfbefundstreifen angegeben ist.

12/W 19

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